
Nach den Schätzungen der Sozialversicherungsträger sind etwa 2,3 Millionen Personen geringfügig beschäftigt. In Teilzeitjobs oder kurzfristigen Aushilfen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind die Regelungen über geringfügige Beschäftigungen gleichermaßen flexibel und praktisch; deshalb werden sie ü...
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